Wel­che Kos­ten ent­ste­hen bei einer Behand­lung und wer über­nimmt sie?

Sie sind pri­vat versichert?

Als Pri­vat­ver­si­cher­ter, Bei­hil­fe­be­rech­tig­ter und Zusatz­ver­si­cher­ter kön­nen Sie die Behand­lungs­kos­ten mit Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung und Bei­hil­fe abrechnen.

Durch mei­ne Zulas­sung als Heil­prak­ti­ke­rin kön­nen Sie auch ohne ärzt­li­ches Rezept sämt­li­che Leis­tun­gen in Anspruch neh­men und sie anschlie­ßend mit Ihrer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung oder Bei­hil­fe­kas­se abrechnen.

Die Abrech­nung erfolgt auf Grund­la­ge der Gebüh­ren­ord­nung für Heil­prak­ti­ker (GEBÜH). Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen und Bei­hil­fe­stel­len über­neh­men meist einen gro­ßen Teil der Kos­ten für Behand­lun­gen, wenn die Erstat­tung von Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen nicht ver­trag­lich ein­ge­schränkt oder aus­ge­schlos­sen ist.

Mein Hono­rar ist stets abhän­gig von der indivi­duellen Behand­lung. Die Kos­ten für eine gan­ze Behand­lungs­ein­heit von 50 Minu­ten lie­gen bei 90 ‚- bis 100,- Euro.

 

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Sie sind gesetz­lich versichert?

Durch mei­ne Zulas­sung als Heil­prak­ti­ke­rin kön­nen Sie ohne ärzt­li­ches Rezept sämt­li­che Leis­tun­gen als Selbst­zah­ler in Anspruch nehmen.

Eine Kos­ten­über­nah­me kas­sen­ärzt­li­cher Rezep­te durch die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ist im Rah­men einer Pri­vat­pra­xis nicht mög­lich.

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen bezu­schus­sen jedoch teil­wei­se auch Osteo­pa­thie. Ob Ihre Kran­ken­kas­se dies auch tut, ent­neh­men Sie bit­te der Über­sicht aller gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen, die Sie unter fol­gen­dem Link fin­den (Anga­ben ohne Gewähr):
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Soll­te Ihre Kran­ken­kas­se Osteo­pa­thie unter­stüt­zen, dann benö­ti­gen Sie eine „Emp­feh­lung für Osteo­pa­thie“, die Sie von Ihrem Arzt (Haus­arzt, Ortho­pä­de, Gynä­ko­lo­ge, Kie­fer­or­tho­pä­de etc.) auf einem Pri­vat­re­zept erhal­ten. Die Anzahl der Bezu­schus­sun­gen pro Kalen­der­jahr rich­tet sich nach den Ver­trags­be­din­gun­gen Ihrer Krankenkasse.

Mein Hono­rar ist stets abhän­gig von der indivi­duellen Behand­lung. Die Kos­ten für eine gan­ze Behand­lungs­ein­heit von 50 Minu­ten lie­gen bei 80,- bis 100,- Euro.

Pri­va­te Zusatz­ver­si­che­run­gen für Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen erstat­ten die Kos­ten je nach Tarif voll­um­fäng­lich oder teil­wei­se. Bit­te spre­chen sie hier­zu Ihre Ver­si­che­rung an.

Aus­fall­ho­no­rar

Zu dem mit Ihnen ver­ein­bar­ten Ter­min ist Ihre Behand­lungs­zeit bei mir für Sie reserviert.

Soll­ten Sie ein­mal einen Ter­min nicht ein­hal­ten kön­nen, berech­ne ich ein Aus­fall­ho­no­rar von 80,- Euro. Vor­aus­ge­setzt, Sie haben Ihren Ter­min nicht recht­zei­tig abge­sagt. Bit­te beach­ten Sie hier­zu auch Ihren Behand­lungs­ver­trag mit mir.

Ter­min­ver­ein­ba­rung unter 02206 — 95 19 707 oder

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51491 Ove­r­ath-Vil­ke­rath