Welche Kosten entstehen bei einer Behandlung und wer übernimmt sie?
Sie sind privat versichert?
Als Privatversicherter, Beihilfeberechtigter und Zusatzversicherter können Sie die Behandlungskosten mit Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe abrechnen.
Durch meine Zulassung als Heilpraktikerin können Sie auch ohne ärztliches Rezept sämtliche Leistungen in Anspruch nehmen und sie anschließend mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfekasse abrechnen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen meist einen großen Teil der Kosten für Behandlungen, wenn die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.
Mein Honorar ist stets abhängig von der individuellen Behandlung. Die Kosten für eine ganze Behandlungseinheit von 50 Minuten liegen bei 90 ‚- bis 100,- Euro.
Sie sind gesetzlich versichert?
Durch meine Zulassung als Heilpraktikerin können Sie ohne ärztliches Rezept sämtliche Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Eine Kostenübernahme kassenärztlicher Rezepte durch die gesetzliche Krankenversicherung ist im Rahmen einer Privatpraxis nicht möglich.
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen jedoch teilweise auch Osteopathie. Ob Ihre Krankenkasse dies auch tut, entnehmen Sie bitte der Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen, die Sie unter folgendem Link finden (Angaben ohne Gewähr):
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Sollte Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützen, dann benötigen Sie eine „Empfehlung für Osteopathie“, die Sie von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kieferorthopäde etc.) auf einem Privatrezept erhalten. Die Anzahl der Bezuschussungen pro Kalenderjahr richtet sich nach den Vertragsbedingungen Ihrer Krankenkasse.
Mein Honorar ist stets abhängig von der individuellen Behandlung. Die Kosten für eine ganze Behandlungseinheit von 50 Minuten liegen bei 80,- bis 100,- Euro.
Private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erstatten die Kosten je nach Tarif vollumfänglich oder teilweise. Bitte sprechen sie hierzu Ihre Versicherung an.
Ausfallhonorar
Zu dem mit Ihnen vereinbarten Termin ist Ihre Behandlungszeit bei mir für Sie reserviert.
Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, berechne ich ein Ausfallhonorar von 80,- Euro. Vorausgesetzt, Sie haben Ihren Termin nicht rechtzeitig abgesagt. Bitte beachten Sie hierzu auch Ihren Behandlungsvertrag mit mir.
Terminvereinbarung unter 02206 — 95 19 707 oder