Physiotherapie, Osteopathie & Naturheilkunde – Ihre Kosten und Erstattung
Alle Leistungen können von Privatversicherten, Beihilfeberechtigten, Personen mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung sowie Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Rechnung kann bei privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe oder einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung zur Erstattung eingereicht werden.
Mit einem Privatrezept für Physiotherapie (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder andere physiotherapeutische Leistungen) sowie für Osteopathie können Sie gerne einen Termin in meiner Praxis vereinbaren und die Behandlung in Anspruch nehmen.
Eine Abrechnung aus dem Bereich Physiotherapie über die gesetzliche Krankenversicherung ist in meiner Privatpraxis leider nicht möglich.
Für alle Leistungen ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.
Terminvereinbarung unter 02206 — 95 19 707 oder
